1. Bestandsorientierte Buchung der Bezugskosten

1. Bestandsorientierte Buchung der Bezugskosten

Beim Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren fallen neben dem Anschaffungspreis meist noch folgende Bezugskosten an:

  • Verpackungskosten
  • Paketgebühren
  • Versicherungskosten
  • Transportkosten (Fracht – Bahn/LKW, Verladekosten)
  • Einfuhrzölle

Gemäß § 255 HGB und (§6 EStG) sind eingekaufte Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten in der Buchhaltung zu erfassen:

Zu den Anschaffungspreisminderungen gehören Rabatte, Boni, Skonto, weitere Preisnachlässe (z.B. bei Mängelrüge). Bei den Anschaffungsnebenkosten handelt es sich um Kosten der Lieferung, Aufstell- und Montagekosten, Überführungs- und Zulassungskosten sowie Maklergebühren.
Bezugskosten (Anschaffungsnebenkosten) werden bei der bestandsorientierten Erfassung direkt auf dem jeweiligen Unterkonto gebucht:

Grund des Verfahrens:

  • Überwachung der Wirtschaftlichkeit
  • Kontrolle der Höhe der Bezugskosten
  • Kontrolle über die Entwicklung und Zusammensetzung
  • Kontrolle über den Anteil am Gesamtwert des Materials

Es erfolgen zwei Buchungen

  • Buchung der Eingangsrechnung für den Kauf von Rohstoffen
  • Umbuchung der Bezugskosten auf das entsprechende Bestandskonto (monatlich oder am Ende des Geschäftsjahres)

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