3. Nachträgliche Preisnachlässe durch Lieferanten
Nachträgliche Preisnachlässe (z.B. Boni, Skonto und Rabatte) die uns unser Lieferant gewährt, führen zu einer Anschaffungspreisminderung. Der Wert der Ware, nicht die Menge, reduziert sich! Hierbei ist zu beachten, dass sofort gewährte Nachlässe und Rabatte nicht auf dem Konto Nachlässe gebucht werden, sondern diese Beträge werden direkt korrigiert.
Nachlässe werden auf ein Unterkonto der entsprechenden Werkstoffe/Warenbestandskonten gebucht.
Bei der Buchung der Preisnachlässe ist zu beachten, dass die Vorsteuer anteilig zu berichtigen ist. Diese Berichtigung kann nach einem der folgenden Verfahren erfolgen: