1. Bestandsorientierte Buchung der Bezugskosten
Beim Einkauf von Werkstoffen und Handelswaren fallen neben dem Anschaffungspreis meist noch folgende Bezugskosten an:
- Verpackungskosten
- Paketgebühren
- Versicherungskosten
- Transportkosten (Fracht – Bahn/LKW, Verladekosten)
- Einfuhrzölle
Gemäß § 255 HGB und (§6 EStG) sind eingekaufte Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten in der Buchhaltung zu erfassen:
Zu den Anschaffungspreisminderungen gehören Rabatte, Boni, Skonto, weitere Preisnachlässe (z.B. bei Mängelrüge). Bei den Anschaffungsnebenkosten handelt es sich um Kosten der Lieferung, Aufstell- und Montagekosten, Überführungs- und Zulassungskosten sowie Maklergebühren.
Bezugskosten (Anschaffungsnebenkosten) werden bei der bestandsorientierten Erfassung direkt auf dem jeweiligen Unterkonto gebucht:
Grund des Verfahrens:
- Überwachung der Wirtschaftlichkeit
- Kontrolle der Höhe der Bezugskosten
- Kontrolle über die Entwicklung und Zusammensetzung
- Kontrolle über den Anteil am Gesamtwert des Materials
Es erfolgen zwei Buchungen
- Buchung der Eingangsrechnung für den Kauf von Rohstoffen
- Umbuchung der Bezugskosten auf das entsprechende Bestandskonto (monatlich oder am Ende des Geschäftsjahres)