Außenhandelsgeschäfte
Grundlagen der Außenhandelsgeschäfte
Der Außenwirtschaftsverkehr umfasst Wirtschaftsbeziehungen eines Landes mit anderen Volkswirtschaften:
- Warenverkehr (Außenhandel): Austausch von Waren
- Dienstleistungsverkehr: Austausch von Dienstleistungen
- Kapitalverkehr: Vermögensanlagen und Kreditgewährungen
- Zahlungsverkehr
Das Außenwirtschaftsgesetz regelt die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehr, die nur durch z. B. Embargomaßnahmen der EU oder UN zur Terrorismusbekämpfung beschränkt werden können. Für den Außenwirtschaftsverkehr existieren bestimmte Meldevorschriften, damit die beteiligten Akteure Informationen über die Entwicklung außenwirtschaftlicher Beziehungen z. B. in Form der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland erhalten.
Risiken im Außenwirtschaftsverkehr
Wirtschaftliche Risiken (Bonitätsrisiken)
Risiken des Exporteurs:
- Fabrikationsrisiko: Gefahr, dass Importeur während der Fertigungsphase zahlungsunfähig wird
- Abnahmerisiko: Gefahr, dass Importeur die vertragsgemäß gelieferte Ware nicht abnimmt
- Delkredererisiko: Gefahr, dass Importeur seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt
Risiken des Importeurs:
- Bestellrisiko: Gefahr, dass der Exporteur vor Auslieferung der Ware lieferunfähig wird
- Lieferrisiko: Gefahr, dass der Exporteur seinen Lieferpflichten nicht vertragsgemäß nachkommt
Ferner treten Transportrisiken für den Exporteur und Importeur insbesondere aufgrund der weiten Entfernungen auf. Ebenfalls sind die rechtlichen Risiken und die Sprachbarrieren zu benennen.
Risiken des Kapitalanlegers:
- Rückzahlungsrisiko: Gefahr, dass der Schuldner die Kapitalanlage bei Fälligkeit nicht zurückzahlt
- Ertragszahlungsrisiko: Gefahr, dass der Schuldner Zinsen oder Gewinnanteile nicht zahlt
Politische Risiken (Länderrisiken)
Gefahren, die durch die Maßnahmen von Regierungen und Behörden, aber auch durch Krieg, Aufruhr, Revolution u.ä. entstehen. Diese Risiken können sowohl Waren als auch Vermögenswerte und Zahlungen betreffen.
Wechselkursrisiken (Währungsrisiken)
Wechselkursrisiken bezeichnen Verlustgefahren durch Veränderungen der Kursrelationen zwischen den Währungen der Vertragsparteien bzw. Drittwährungen.